
BeziehungsKULTUR
- Wir gehen vertrauensvoll, verbindlich und respektvoll miteinander um.
- Die Persönlichkeit eines jeden Einzelnen wird gestärkt.
- Wir arbeiten miteinander und lernen voneinander.
Allen Personen ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Schulgelände untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Corona-virus SARS-CoV-2 vorliegt. Das Zutrittsverbot gilt auch für die Notbetreuung. Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule ein Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.